Wir über uns | Aktuelles | Wir vor Ort
Klassenelternsprecher | Schulshirts
Das rote Sofa | Gut zu wissen | LEV
Kultusministerium | Wahlordnung
Geschäftsordnung
Informationen aus dem Kultusministerium
Liebe Eltern, liebe Schüler,
hier finden(t) Sie/Ihr aktuelle und ältere Presse- wie sonstige Miteilungen aus dem bayerischen Kultusministerium.
eingestellt: 4.10.2013:
Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
wir möchten Sie heute über Änderungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) informieren, die zum 1. August 2013 in Kraft getreten sind. Den genauen Wortlaut der Änderungen können Sie nachlesen unter http://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2013/heftnummer:14/seite:465
Die wichtigsten Änderungen:
1. Art. 2 Aufgaben der Schule – neu
2Mit dem Ziel der Qualitätssicherung und –entwicklung gestaltet die Schule den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben sowie die Leitung, Organisation und Verwaltung im Rahmen des verfassungsrechtlichen Bildungsauftrags und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in eigener Verantwortung (eigenverantwortliche Schule).“ … 4In einem Schulentwicklungsprogramm bündelt die Schule die kurz- und mittelfristigen Entwicklungsziele und Maßnahmen der Schulgemeinschaft unter Berücksichtigung der Zielvereinbarungen gemäß Art. 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Art.
113c Abs.4; dieses überprüft sie regelmäßig und aktualisiert es, soweit erforderlich.
Art. 74 Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten – neu
„… 2In einem schulspezifischen Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten erarbeitet die Schule die Ausgestaltung der Zusammenarbeit; hierbei kann von den Regelungen der Schulordnungen zur Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten abgewichen werden.“
2. Art. 57a Erweiterte Schulleitung – neu
(1) 1An staatlichen Schulen kann das zuständige Staatsministerium auf Antrag der Schulleiterin oder des Schulleiters zur Unterstützung bei der Erledigung der Aufgaben gemäß Art. 57 Abs. 1 bis 3 eine erweiterte Schulleitung einrichten. 2Die Entscheidung über den Antrag erfolgt nach Maßgabe der im Staatshaushalt bereitgestellten Stellen und Mittel.
(2) 1Voraussetzung für die Einrichtung einer erweiterten Schulleitung ist, dass dies auf Grund der Zahl der an der Schule tätigen staatlichen Lehrkräfte sowie auf Grund der Struktur der Schulart zweckdienlich ist. 2Dabei sind auch die Schulen, mit deren Leitung die Schulleiterin oder der Schulleiter gemäß Art. 57 Abs. 1 Satz 2 betraut ist, einzubeziehen, soweit sie einer Schulart angehören, welche die für die Einrichtung einer erweiterten Schulleitung erforderliche Struktur gemäß Satz 1 aufweist.
(3) 1Die erweiterte Schulleitung besteht aus dem ständigen Vertreter sowie erforderlichenfalls weiteren staatlichen Lehrkräften mit Führungs- und Personalverantwortung nach Maßgabe der Rechts- und Verwaltungsvorschriften. 2Die Mitglieder der erweiterten Schulleitung sind gegenüber den ihnen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zugeordneten Lehrkräften weisungsberechtigt.
(4) Die Staatsregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die für die Antragsberechtigung maßgeblichen Kriterien, insbesondere Mindestanzahl der Lehrkräfte und Struktur der Schulart, festzulegen sowie das Auswahlverfahren zu regeln.“
3. Art. 76 Pflichten der Erziehungsberechtigten – Satz 1 neu
„1Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, auf die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten einschließlich der Verpflichtung nach Art. 56 Abs. 4 Satz 4 und der von der Schule gestellten Anforderungen durch die Schülerinnen und Schüler zu achten und die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen.“
4. Art. 69 Schulforum – Änderungen
Das Schulforum wird um einen Vertreter des Lehrerkollegiums und einen Vertreter des Sachaufwandsträger erweitert; es wird nun von der Schulleitung, drei Lehrervertretern, drei Elternbeiratsmitgliedern und drei Schülervertretern sowie einem Vertreter des Sachaufwandsträgers gebildet. Jedes Mitglied hat das Recht, einen Antrageinzubringen, daüber zu beraten und zu entscheiden ist.
Das Schulforum wird einmal in jedem Halbjahr, spätestens bis zum 30. November des jeweiligen Kalenderjahres, einberufen; es entscheidet über den Sitzungsturnus.
Pressemitteilung des Kultusministeriums zum länderübergreifenden Abiturvergleich
Sechs Länder bieten ab 2014 jungen Menschen Vergleichbarkeit im Schulabschluss – Kein Zentralabitur
Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle informiert die Schulen über die künftige Gestaltung der Abiturprüfungen – Kein Mehraufwand für die Schulen vor Ort
MÜNCHEN. In Bayern, Sachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden die Schülerinnen und Schüler der Gymnasien erstmals im Jahr 2014 gemeinsame Aufgaben in den Abiturprüfungen lösen. Konkret handelt es sich um gemeinsame Aufgabenteile, die in die schriftlichen Abiturprüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik eingebunden werden. Den Anstoß zu länderübergreifenden und vergleichbaren Abiturprüfungen hatte im Jahr 2008 Bayern gemeinsam mit seinen Partnerländern gegeben. Die beteiligten Länder streben kein Zentralabitur an, erhöhen aber die Vergleichbarkeit der Abiturprüfungen deutlich. Für die Schulen vor Ort ist die Neugestaltung der Abiturprüfungsaufgaben mit keinem Mehraufwand verbunden.“Wir wollen durch die Einbindung gemeinsam erarbeiteter Aufgaben in die schriftlichen Abiturprüfungen vergleichbare Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler in den beteiligten Ländern umsetzen”, so Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle. Er ergänzte: “Hinter dem gleichen Namen eines Bildungsabschlusses, in diesem Fall des Abiturs, muss auch eine gleichwertige Leistung stehen. Das setzen wir in den sechs beteiligten Ländern ab 2014 konsequent um.” “Wir haben die anderen 10 deutschen Länder eingeladen, diesen Schritt mit uns gemeinsam zu gehen und damit stärker – als bisher – sichtbar zu machen, dass die Länder ihrer Gesamtverantwortung für die Bildung in Deutschland und auch dem Anspruch auf Mobilität der Familien gerecht werden.“Länderübergreifende Abituraufgaben als ein Bestandteil der Prüfungen in den einzelnen Ländern – kein Zentralabitur. Es handelt sich bei dem länderübergreifenden Abitur allerdings nicht um ein Zentralabitur mit den gleichen Prüfungen und Prüfungsinhalten am gleichen Tag in allen beteiligten Ländern. Vielmehr sieht das länderübergreifende Abitur vor, dass einzelne gemeinsam entwickelte Aufgaben bzw. Aufgabenteile in die Prüfungen der einzelnen Länder eingebunden werden.
Konkret geht es für Bayern darum
- Im Fach Deutsch wird eine der fünf schriftlich gestellten Aufgaben von den Ländern gemeinsam erarbeitet. Von diesen fünf Aufgaben wählt jeder Schüler eine aus.
- Im Fach Mathematik werden gemeinsame Aufgaben im Umfang von einem Sechstel der erreichbaren Bewertungseinheiten im bayerischen Abitur gemeinsam erarbeitet. Die übrigen Aufgaben werden in Bayern eigens erstellt.
- Im Fach Englisch werden sich die Schülerinnen und Schüler einer gemeinsamen Aufgabe im Umfang von 60 Minuten stellen. Schriftliche Prüfungen dauern im Fach Englisch derzeit ca. vier Stunden.
- Die Prüfungsdauer wird in den Ländern harmonisiert.
- Der von den Ländern gewählte Weg eines länderübergreifenden Abiturs ermöglicht ein hohes Maß an Flexibilität und setzt nicht unbedingt gemeinsame Prüfungstermine voraus.
- Die Schulen werden durch das veränderte Vorgehen ab 2014 nicht zusätzlich belastet. Wie bisher erhalten sie vom Ministerium die entsprechenden Prüfungsaufgaben und korrigieren sie vor Ort. Lediglich 2013 wird in Bayern zusätzlich eine Übungsklausur geschrieben.
Die Grundlage für die Prüfungsaufgaben liefern die Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung und die gemeinsamen Bildungsstandards, die noch 2012 in der Kultusministerkonferenz verabschiedet werden.
“Wir hoffen, dass wir damit mehr Vergleichbarkeit in den Bildungsabschlüssen innerhalb Deutschlands gewährleisten können”, so der Minister abschließend.
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Pressestelle
Salvatorstr. 2 – 80333 München
Tel: 089/2186–2106 – Fax: 089/2186–2881
E‑Mail: pressekm@stmuk.bayern.de
www.stmuk.bayern.de
Pressemitteilung des Kultusministeriums zum Thema mobile Reserve:
“Mehr Lehrer für die mobile Reserve an Bayerns Schulen ab dem kommenden Schuljahr” – Kultusminister Spaenle hat einen entsprechenden Antrag für den Nachtragshaushalt gestellt
MÜNCHEN. Ab dem kommenden Schuljahr beabsichtigt Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle die mobile Reserve an Grund- und Mittelschulen sowie den Gymnasien weiter aufzustocken und mobile Reserven für die Realschulen sowie die Berufliche Oberschule einzuführen. Einen entsprechenden Antrag zum Nachtragshaushalt hat der Kultusminister gestellt. Es geht dabei um einen insgesamt dreistelligen Betrag an Lehrerstellen. “Ich habe für dieses Anliegen – auch der Gymnasien – großes Verständnis”, so Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle zu der heute veröffentlichten PM des Bayerischen Philologenverbandes. “Gemeinsam wollen wir es erreichen, dass möglichst wenig Unterrichtsstunden an unseren Schulen ausfallen, damit unsere Schülerinnen und Schüler entsprechend gefördert werden können”, ergänzte der Minister. Es gehe nicht darum, den Lehrkräften zusätzliche Arbeit zu übertragen. “Deshalb habe ich entsprechende Anträge gestellt und stelle auch zusätzliches Geld zur Verfügung.” Jüngst hatte die Abteilung Gymnasien des Kultusministeriums ein entsprechendes Schreiben mit ergänzenden Leitlinien an die Gymnasien herausgegeben, wie man Unterrichtsausfall abwenden könne. Dieses basierte auf der Praxis an einzelnen Schulen. Darin war bezahlte angeordnete Mehrarbeit nur als ein Beispiel genannt worden, um kurzfristigem Unterrichtsausfall zu begegnen. Das Kultusministerium hat für die Gymnasien im neuen Jahr zusätzlich 4,5 Millionen Euro zur Sicherung des Unterrichts bereit gestellt. Der Anteil der ersatzlos ausgefallenen Stunden an den Gymnasien konnte in einer konzertierten Aktion zwischen Kultusministerium und den Schulen nach den Zahlen der aktuellen Schulerhebung vom Januar 2012 um ein Viertel auf nun 2,9 Prozent gesenkt werden. Der entsprechende Wert für die anderen Schularten liegt günstiger, bei den Realschulen bei 1,2 Prozent.
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Pressestelle
Salvatorstr. 2 – 80333 München
Tel: 089/2186–2106 – Fax: 089/2186–2881
E‑Mail: pressekm@stmuk.bayern.de
www.stmuk.bayern.de
Pressemitteilung des Kultusministeriums zum achtjährigen Gymnasium:
Kultusministerium gibt im Landtag Bericht über die Entwicklung des bayerischen Gymnasiums – Monitoring der Situation von Schülern wird fortgesetzt
MÜNCHEN/OETTINGEN. Das achtjährige Gymnasium ermöglicht eine hohe individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler und bereitet sie für ein späteres Hochschulstudium gut vor. Dieses durchaus positive Fazit nach dem ersten Durchgang von Schülerinnen und Schülern von der 5. bis zur 12. Jahrgangstufe zog heute in Oettingen der zuständige Abteilungsleiter im Kultusministerium, Walter Gremm, bei einer Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport des Bayerischen Landtags. Gremm betonte zugleich, das Ministerium nehme Sorgen von Schülern und Eltern zur Belastung ernst. Es setze den Weg des Monitoring der Situation weiter fort. Das achtjährige Gymnasium war im Schuljahr 2003/04 eingeführt worden – nahezu parallel zur Entwicklung in anderen Bundesländern – und folgte damit der Situation in den europäischen Nachbarländern. Zielrichtung der Umsetzung in Bayern war es, das Lernangebot noch stärker als bisher auf die einzelnen Schülerinnen und Schüler auszurichten, zugleich aber Grundlagenwissen und Kompetenzen auf hohem Niveau zu vermitteln. Der Zuspruch von Schülerinnen und Schülern ist in diesem Zeitraum stark angestiegen. Waren 2004/05 noch rund 34,6 Prozent der Grundschüler auf das achtjährige Gymnasium übergewechselt, so beläuft sich die Quote im Schuljahr 2010/11 auf 39,5 Prozent. Entsprechend werden die Abiturientenquoten in den kommenden Jahren steigen. “Dazu wird auch eine erhöhte Durchlässigkeit beitragen, die wir mit dem Ausbau der Einführungsklassen an den Gymnasien zum neuen Schuljahr fördern”, so Gremm.
Oberstufe mit ihren Seminaren bundesweit einmalig
“Die neugestaltete Oberstufe ist durch ihre Seminare bundesweit einmalig und sichert die Studierfähigkeit der künftigen Abiturienten in besonderer Weise”, führte Gremm aus. Er nannte z.B. das Fünf-Fächer-Abitur mit den Kernfächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache sowie die neu geschaffenen W- und P‑Seminare, die die jungen Menschen in kleinen Gruppen mit ca. 13 Schülern auf wissenschaftspropädeutisches Arbeiten sowie auf Projekt- und Teamarbeit unter Einbeziehung von Studien- und Berufsorientierung vorbereiten. Die Vorzüge des achtjährigen Gymnasiums mit seiner verstärkten individuellen Förderung belegt auch die sinkende Anzahl der Schülerinnen und Schüler, welche eine Jahrgangsstufe wiederholen müssen. “Besonders mit den flexiblen Intensivierungsstunden ist ein differenziertes, begabungsgerechtes Förderangebot an den Gymnasien möglich”, konkretisierte Gremm.
Ganztagsangebote unterstützen und ergänzen Unterricht
Zum Schuljahr 2011/2012 wurde die Lernsituation für die Schülerinnen und Schüler weiter verbessert, denen das Ganztagsangebot stärker entgegen kommt. So bestehen derzeit an 33 Gymnasien gebundene Ganztagszüge, an über 300 Gymnasien gibt es offene Ganztagsangebote. Eine intensivere Arbeit der Lehrkräfte mit den Schülern konnte auch durch die Absenkung der durchschnittlichen Klassenstärke in den vergangenen 5 Jahren um einen Schüler je Klasse im Schnitt erreicht werden.
Situation der Schüler im Blick
“Sorgen, die von Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern zu den Anforderungen im achtjährigen Gymnasium geäußert werden, nimmt das Ministerium ernst. Es hat auch bisher entsprechend gehandelt”, resümierte Walter Gremm. Im Schuljahr 2009/2010 hatte Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle z.B. die Situation für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe überprüfen lassen. Konkrete Folgen und Maßnahmen dieses Monitoringprozesses des Ministers waren v. a. zusätzliche Lehrerstundenbudgets für die Oberstufenjahrgänge, Ausnahmeregelungen zur Abwahl zusätzlich belegter Fächer, zusätzliche Materialien zur Vorbereitung und zur Verdeutlichung des Abiturprüfungsniveaus und die Sicherung von Chancengerechtigkeit bei den Halbjahresleistungen in der Oberstufe.
Lehrplan und Stundentafel bereits 2008 reduziert
2008 hatte das Kultusministerium im Zuge der damaligen Belastungsdiskussion die Stundentafel auf die KMK-Mindestnorm gesenkt und den Lehrplan überarbeitet und deutlich gestrafft. Im Frühjahr 2008 vereinbarte der damalige Kultusminister Siegfried Schneider mit der Landeselternvereinigung, dem Philologenverband und der Direktorenvereinigung entsprechende Maßnahmen. Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle ließ Lehrpläne 2008/09 nochmals vom IQB in Berlin überprüfen und im Anschluss weitere Kürzungen einarbeiten.
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Pressestelle
Salvatorstr. 2 – 80333 München
Tel: 089/2186–2106 – Fax: 089/2186–2881
E‑Mail: pressekm@stmuk.bayern.de
www.stmuk.bayern.de
Pressemitteilung des Kultusministeriums zu Studie über Unterrichtsausfall:
MÜNCHEN. Eine spürbare Verbesserung der Unterrichtsversorgung lässt sich an den bayerischen Realschulen und Gymnasien im aktuellen Schuljahr verzeichnen. Dies ist das Ergebnis der erweiterten Erhebung zum Unterrichtsausfall für den Zeitraum vom 9. Januar bis 27. Januar 2012. In die Erhebung einbezogen waren erstmals alle 310 staatlichen Gymnasien und alle 227 staatlichen Realschulen. An den staatlichen Realschulen sind in diesem Zeitraum 1,2 Prozent der Unterrichtsstunden (im Schuljahr 2010/2011 noch 1,7 Prozent) ersatzlos entfallen, an den staatlichen Gymnasien 2,9 Prozent (im vorausgegangenen Schuljahr noch 3,9 Prozent). “Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit den Schulen den ersatzlos ausgefallenen Unterricht an den Realschulen um ein Drittel und den an Gymnasien um rund ein Viertel senken konnten”, kommentierte Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle die Ergebnisse der Erhebung. Vollerhebung im Januar 2012 (KW 2 bis KW 4) an allen staatlichen RealschulenGymnasienAnzahl der Schulen227310Nicht planmäßig erteilte Lehrerstunden7,6%7,6%Abgewendeter Unterrichtsausfall6,4%4,7%ersatzloser Unterrichtsausfall1,2%2,9% “Es ist mein Kernanliegen, dass möglichst alle Unterrichtsstunden in den Schulen für die jungen Menschen gehalten werden”, so Minister Spaenle. “Ich freue mich auch, dass dieser Trend in der repräsentativen Erhebung über alle Schularten, also von den Grund- und Mittelschulen bis zu beruflichen Schulen, bestätigt wird. Auch hier konnte der ersatzlose Ausfall von Unterricht um rund ein Drittel reduziert werden. Über alle Schularten hinweg sind im laufenden Schuljahr 1,3 Prozent der Unterrichtsstunden ersatzlos ausgefallen”, so Minister Spaenle. Im Schuljahr 2010/2011 waren es noch knapp 2 Prozent. Mit einer Gesamtstrategie gingen Ministerium und Schulen den Unterrichtsausfall an. So fanden auch Gespräche mit den Schulfamilien, Landeselternvereinigungen, den Lehrerverbänden und den Schulleitern statt.
Bei den Instrumenten, die Unterrichtsversorgung möglichst gut zu gewährleisten, nutzen das Ministerium und die Schule einen Mix von Maßnahmen, u.a.:
- 2180 mobile Reserven, also ausgebildete Lehrkräfte, an den Grund‑, Mittel- und Hauptschulen, 196 mobile Reserven an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung, 110 mobile Reserven an Gymnasien;
- Mittel für Realschulen, Gymnasien und berufliche Schulen, um Vertretungslehrkräfte einzustellen. Diese Mittel wurden für die Gymnasien im Jahr 2012 um 4,5 Millionen Euro aufgestockt;
- die Mehrung von Unterrichtsstunden und Mehrarbeit;<(li>
- schulorganisatorische Maßnahmen wie Aufhebung von Klassenteilungen, vorausschauende Planung von Klassenfahrten und von Fortbildungen.
Es ist ein Kernanliegen des Bayerischen Kultusministeriums, dass möglichst alle Unterrichtsstunden in den Schulen für die jungen Menschen gehalten werden. “Deshalb können wir uns auch mit den deutlich verbesserten Werten nicht zufrieden geben”, so Minister Spaenle. “Die Sicherung des Unterrichts stellt einen Investitionsschwerpunkt im Nachtragshaushalt dar. Zum neuen Schuljahr möchte ich für alle Schularten mobile Reserven einsetzen. Dazu habe ich über 500 Stellen vorgesehen”, ergänzte der Minister. An den Volksschulen und Gymnasien wird der Bestand an mobilen Reserven verstärkt, an den Realschulen und den Beruflichen Oberschulen werden sie eingeführt. “Ziel bleibt für mich eine verlässliche Schule”, so der Minister abschließend.
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Pressestelle
Salvatorstr. 2 – 80333 München
Tel: 089/2186–2106 – Fax: 089/2186–2881
E‑Mail: pressekm@stmuk.bayern.de
www.stmuk.bayern.de